Winterdienst
B.E.S.T-Hausservice GmbH & Co. KG in Mannheim
Unseren Winterdienst können Sie vom 01. November bis zu 31. März in Anspruch nehmen.
Folgende Tätigkeiten sind in dieser Leistung enthalten:
- Vorhalten eines Bereitschaftsdienstes.
 - Ausführung entsprechend der Witterungslage.
 - Räumung oder Abstreuung der Gehwege, Zufahrten, Stellplätze und der öffentlichen Bürgersteige, soweit diese Leistungen vom Anlieger beziehungsweise vom Eigentümer zu erbringen sind.
 
- Benötigtes Streugut und abstumpfende Mittel werden zur Verfügung gestellt.
 - Vorhaltung der erforderlichen Gerätschaften.
 - Eine gesetzliche Haftpflichtversicherung wird abgeschlossen in Bezug auf das Risiko „Streu- und Räumpflicht“.
 
Bei weiteren Fragen zu unserem Winterdienst helfen wir Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.